Regierung kündigt Sofortmaßnahmen zur Verbraucherentlastung an

Die Bundesregierung hat angesichts stark gestiegener Kraftstoffpreise infolge des Iran-Kriegs beschlossen, die Energiesteuer auf Benzin und Diesel für etwa zwei Monaten um 17 Cent brutto pro Liter zu senken – trotz Kritik von Wirtschaftsexperten.

Wann das Gesetz in Kraft treten kann, ist aktuell (14.4.2026) noch nicht bekannt, da es zunächst verabschiedet und verkündet werden muss. Bis dahin dürften ca. 6 – 8 Wochen vergehen. Mit der zeitlich befristeten Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffpreise kann nicht die Verpflichtung der Mineralölkonzerne verbunden werden, die Verkaufspreise im gleichen Maße an die Abnehmer weiterzugeben, auch wenn die Politik dies als Wunsch an die Mineralölkonzerne adressiert hat.

Parallel lässt die Bundesregierung von der EU die Möglichkeit der staatlichen Abschöpfung einer Übergewinnsteuer prüfen, für den Fall, dass die Konzerne die Absenkung der Energiesteuer nicht an die Verbraucher weitergeben. Diese könnte dann als ein Teil der Gegenfinanzierung genutzt werden. Eine weitere Erhöhung der Tabaksteuer ab 1.1.2027 soll zusätzlich die Gegenfinanzierung der voraussichtlichen Mindereinnahmen auf Benzin und Diesel in Höhe von voraussichtlich 1,6 Mrd. € für den beabsichtigten Zeitraum absichern.

Als eine weitere Entlastungsmöglichkeit sollen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bis zum 31.12.2026 freiwillig, so wie bereits während der Coronapandemie, insgesamt 1.000 € an ihre Beschäftigten steuer- und sozialversicherungsfrei auszahlen dürfen, und zwar zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn, Gehalt oder vertraglich bzw. tariflich geschuldeten Zusatzleistungen. Einen Anspruch auf die Zahlung haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht.

Eine dauerhafte Entlastung für Beschäftigte soll es ab dem 1.1.2027 durch eine Einkommensteuerreform für kleine und mittlere Einkommen geben. Genaueres ist hierzu noch nicht bekannt.